Rechtsprechung
OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1731/05 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2009 - LBGH A 10322/09
Berufsrecht; Heim; Pflicht; Medikament; Heimversorgung; Heimversorgungsvertrag; …
Nachdem das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 25. April 2006 (4 U 1731/05) rechtskräftig geworden war, sah die antragstellende Kammer in den festgestellten wettbewerbsrechtlichen Verstößen des Kammermitgliedes auch mögliche Verstöße gegen standesrechtliche Pflichten und leitete gegen das Mitglied ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren ein.Die Feststellungen dieses Sachverhalts beruhen auf den vom Vorstand der Landesapothekerkammer vorgelegten Dokumenten, dem Inhalt der vorgelegten Akten, dem Inhalt der Akte des den Beschuldigten betreffenden zivilgerichtlichen Verfahren (LG Koblenz: 3 HKO 19/05 - OLG Koblenz: 4 U 1731/05 - BGH I ZR 90/06) sowie den Einlassungen des Kammermitglieds einschließlich seiner eidesstattlichen Versicherung vom 25. September 2006.
Darauf nahm das Oberlandesgericht Koblenz in seinem Urteil vom 25. April 2006 (4 U 1731/05, UA S. 4 unten) Bezug und führte ergänzend aus:.
- LBerG Heilberufe Rheinland-Pfalz, 11.09.2009 - LBGH A 10322/09 Nachdem das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 25. April 2006 (4 U 1731/05) rechtskräftig geworden war, sah die antragstellende Kammer in den festgestellten wettbewerbsrechtlichen Verstößen des Kammermitgliedes auch mögliche Verstöße gegen standesrechtliche Pflichten und leitete gegen das Mitglied ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Die Feststellungen dieses Sachverhalts beruhen auf den vom Vorstand der Landesapothekerkammer vorgelegten Dokumenten, dem Inhalt der vorgelegten Akten, dem Inhalt der Akte des den Beschuldigten betreffenden zivilgerichtlichen Verfahren (LG Koblenz: 3 HKO 19/05 - OLG Koblenz: 4 U 1731/05 - BGH I ZR 90/06) sowie den Einlassungen des Kammermitglieds einschließlich seiner eidesstattlichen Versicherung vom 25. September 2006.
Darauf nahm das Oberlandesgericht Koblenz in seinem Urteil vom 25. April 2006 (4 U 1731/05, UA S. 4 unten) Bezug und führte ergänzend aus:.